Wir garantieren sachkundige Mitarbeiter

Erklärung zu den befähigten – sachkundigen – Personen der KST Kranservice Thale GmbH

Alle Mitarbeiter, die zur Prüfung von Arbeitsmitteln und Überwachungspflichtigen Anlagen eingesetzt werden, verfügen entsprechend §2 Abs. 7 BetrSichV für diese Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch Berufsausbildung, -erfahrung, zeitnaher beruflicher Tätigkeit und ständiger Weiterbildung erworben haben.

1. Berufsausbildung

Entsprechend der durchzuführenden Prüfung verfügt der eingesetzte Mitarbeiter über einen Berufsabschluss als Schlosser, Elektriker, Meister bzw. Ingenieur.

2. Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit

Das Geschäftsfeld der KST Kranservice Thale umfasst u.a. die Instandsetzung, Wartung und Modernisierung von Krananlagen, Toren, Winden und Lastaufnahmemitteln. Allein hierdurch ist gesichert, dass alle Mitarbeiter über ein fundiertes Fachwissen und große praktische Erfahrung verfügen. Durch die Montage von neuen Anlagen lernen Sie die neue Technik kennen und beherrschen. Die prüfenden Mitarbeiter verfügen alle über eine langjährige Berufserfahrung.

3. Weisungsfreiheit

Bei Ihrer Prüftätigkeit unterliegen unsere Mitarbeiter keinen Weisungen, die Ihre Objektivität beeinflussen können

4. Schulungen

Alle eingesetzten Mitarbeiter werden fachlich durch ständige Weiterbildung geschult

5. Geheimnisschutz

Die Mitarbeiter der KST Kranservice Thale GmbH sind verpflichtet, den Geheimschutz der Auftrag gebenden Betrieben und Einrichtungen zu wahren.

Thale 30.03.2015