PRÜFUNGEN nach BGV D6 (ehem. UVV Prüfung)
Gemäß den zutreffenden gesetzlichen Vorschriften!
Sachkundige überprüfen sämtliche Sicherheitseinrichtungen, sowie alle elektrischen
und mechanischen Komponenten Ihrer Krananlagen.
Die Ergebnisse werden in einem Protokoll dokumentiert.
Beim Fehlen der Prüfbücher werden von uns Ersatzdokumente ausgestellt.
Für erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter Mängel werden,
Ihren Vorgaben entsprechende, Angebote erstellt.
Diese werden nach einer Auftragserteilung von uns abgestellt.
Bitte fordern Sie ein unverbindliches Angebot an.
Prüfungen der Kranbahn sowie Zusatzgeräte wie Magnete, Greifer, Spreader, Lastaufnahmemittel
(LAM) u.s.w.
werden gesondert nach Aufwand bzw. nach Vereinbarung berechnet.
Erklärung zu den befähigten - sachkundigen - Personen der KST Kranservice
Thale GmbH
Alle Mitarbeiter, die zur Prüfung von Arbeitsmitteln und Überwachungspflichtigen
Anlagen eingesetzt werden, verfügen entsprechend §2 Abs. 7 BetrSichV für diese
Tätigkeit über Fachkenntnisse, die sie durch Berufsausbildung, -erfahrung, zeitnaher
beruflicher Tätigkeit und ständiger Weiterbildung erworben haben.
1. Berufsausbildung
Entsprechend der durchzuführenden Prüfung verfügt der eingesetzte Mitarbeiter
über einen Berufsabschluss als Schlosser, Elektriker, Meister bzw. Ingenieur.
2. Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit
Das Geschäftsfeld der Kranservice Thale umfasst u.a. die Instandsetzung, Wartung und Modernisierung
von Krananlagen, Toren, Winden und Lastaufnahmemitteln. Allein hierdurch ist gesichert, dass
alle Mitarbeiter über ein fundiertes Fachwissen und große praktische Erfahrung verfügen.
Durch die Montage von neuen Anlagen lernen Sie die neue Technik kennen und beherrschen. Die
prüfenden Mitarbeiter verfügen alle über eine mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung
3. Weisungsfreiheit
Bei Ihrer Prüftätigkeit unterliegen unsere Mitarbeiter keinen Weisungen, die Ihre
Objektivität beeinflussen können.
4. Schulungen
Alle eingesetzten Mitarbeiter werden fachlich durch den von der Berufsgenossenschaft ermächtigten
Sachverständigen, Herrn Lübben (BG-Z 1598), geschult.
5. Geheimnisschutz
Die Mitarbeiter der Kranservice Thale GmbH sind verpflichtet, den Geheimschutz der auftraggebenden
Betrieben und Einrichtungen zu wahren.
Thale 30.03.2010
gez. D. Heinrich
Geschäftsführer